AGBs

Honorarvereinbarung

Die Behandlungskosten sind nach der Behandlung in bar oder mit Scheck zu bezahlen. Für Privat- und Zusatzversicherte wird am Monats- oder Behandlungsende eine Rechnung erstellt, die sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker  (GebüH85)  orientiert.

 

Die Behandlungskosten beim Heilpraktiker werden durch private Krankenversicherungen und private Krankenzusatzversicherungen entsprechend den vereinbarten Tarifen zum Teil erstattet. Auch Beamte mit Anspruch auf Beihilfe können die Kosten bei Ihrer Versicherung einreichen.

Unabhängig davon, ob ihre Krankenkasse ihnen meine Rechnung erstattet oder nicht, ist der Rechnungsbetrag vollständig zu 100% an mich für die erbrachte Leistung zu bezahlen.

 

Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland übernehmen die Kosten der Heilpraktiker-Behandlung nicht.

 

Es besteht jedoch für den Patienten die Möglichkeit eine Zusatzversicherung für “alternative Heilmethoden” abzuschließen (z.Bsp. Zahnersatz oder Heilpraktiker). 

 

 

 

Terminvereinbarung

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Termine, die nicht spätestens 24 Stunden zuvor abgesagt werden, in Rechnung gestellt werden müssen.

Andreas Böhm

staatlich geprüfter Heilpraktiker

 

ich arbeite in
91487 Vestenbergsgreuth

und

91054 Erlangen

 

Tel.: 09552 931 45 78 

 

 

und auch online